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   BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 53/84   

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https://dejure.org/1984,5524
BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 53/84 (https://dejure.org/1984,5524)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.1984 - BReg. 1 Z 53/84 (https://dejure.org/1984,5524)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 1984 - BReg. 1 Z 53/84 (https://dejure.org/1984,5524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Enterbung des Ehegatten wegen Eifersuchtswahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 467
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 53/84
    Dabei ist es für die Testierfähigkeit als Sonderfall der allgemeinen Geschäftsfähigkeit möglich, daß sie wegen Vorliegens einer geistigen Störung für einen bestimmten gegenständlich abgegrenzten Lebensbereich gleichwohl ganz fehlen kann (BVerfGE 37, 67/76; BGHZ 18, 184/186 f.; 30, 112/117 f.; BayObLGZ 1958, 5/6; Senatsbeschluß vom 27.12.1977 - BReg. 1 Z 126/77 S. 8; Soergel BGB 11.Aufl. § 2229 RdNr. 12 a, E.; Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag § 2229 RdNr. 39; vgl. auch BayObLGZ 1962, 219/223 f.; BGH FamRZ 1970, 641; Langelüddeke/Bresser gerichtliche Psychiatrie 4.Aufl. S. 373).

    Das ist insbesondere für den Fall krankhafter Eifersucht im Bereich der Ehe anerkannt (vgl. BGHZ 18, 184 ff.; Mattern BWNotZ 1961, 277/289; MünchKomm BGB § 2229 RdNr. 20).

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 53/84
    Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierfähigkeit - nämlich der Fähigkeit, ein Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben (vgl. BayObLGZ 1982, 309/312 m.Nachw.) - gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (BayObLG aaO und ZSW 1984, 13/16).

    Hierbei ist es nicht erforderlich, daß das Beschwerdegericht sich mit allen möglicherweise in Betracht kommenden Umständen ausdrücklich auseinandersetzt; es genügt, wenn es alle wesentlichen, die Entscheidung tragenden Umstände würdigt und wenn sich daraus ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BGHZ 3, 162/175; BayObLGZ 1982, 309/312).

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 53/84
    Hierbei ist es nicht erforderlich, daß das Beschwerdegericht sich mit allen möglicherweise in Betracht kommenden Umständen ausdrücklich auseinandersetzt; es genügt, wenn es alle wesentlichen, die Entscheidung tragenden Umstände würdigt und wenn sich daraus ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BGHZ 3, 162/175; BayObLGZ 1982, 309/312).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 53/84
    Dabei ist es für die Testierfähigkeit als Sonderfall der allgemeinen Geschäftsfähigkeit möglich, daß sie wegen Vorliegens einer geistigen Störung für einen bestimmten gegenständlich abgegrenzten Lebensbereich gleichwohl ganz fehlen kann (BVerfGE 37, 67/76; BGHZ 18, 184/186 f.; 30, 112/117 f.; BayObLGZ 1958, 5/6; Senatsbeschluß vom 27.12.1977 - BReg. 1 Z 126/77 S. 8; Soergel BGB 11.Aufl. § 2229 RdNr. 12 a, E.; Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag § 2229 RdNr. 39; vgl. auch BayObLGZ 1962, 219/223 f.; BGH FamRZ 1970, 641; Langelüddeke/Bresser gerichtliche Psychiatrie 4.Aufl. S. 373).
  • BGH, 02.10.1970 - V ZR 125/68

    Beweis der Geschäftsunfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit eines Erblassers -

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 53/84
    Dabei ist es für die Testierfähigkeit als Sonderfall der allgemeinen Geschäftsfähigkeit möglich, daß sie wegen Vorliegens einer geistigen Störung für einen bestimmten gegenständlich abgegrenzten Lebensbereich gleichwohl ganz fehlen kann (BVerfGE 37, 67/76; BGHZ 18, 184/186 f.; 30, 112/117 f.; BayObLGZ 1958, 5/6; Senatsbeschluß vom 27.12.1977 - BReg. 1 Z 126/77 S. 8; Soergel BGB 11.Aufl. § 2229 RdNr. 12 a, E.; Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag § 2229 RdNr. 39; vgl. auch BayObLGZ 1962, 219/223 f.; BGH FamRZ 1970, 641; Langelüddeke/Bresser gerichtliche Psychiatrie 4.Aufl. S. 373).
  • BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58

    Prozeßunfähigkeit des Anwalts

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 53/84
    Dabei ist es für die Testierfähigkeit als Sonderfall der allgemeinen Geschäftsfähigkeit möglich, daß sie wegen Vorliegens einer geistigen Störung für einen bestimmten gegenständlich abgegrenzten Lebensbereich gleichwohl ganz fehlen kann (BVerfGE 37, 67/76; BGHZ 18, 184/186 f.; 30, 112/117 f.; BayObLGZ 1958, 5/6; Senatsbeschluß vom 27.12.1977 - BReg. 1 Z 126/77 S. 8; Soergel BGB 11.Aufl. § 2229 RdNr. 12 a, E.; Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag § 2229 RdNr. 39; vgl. auch BayObLGZ 1962, 219/223 f.; BGH FamRZ 1970, 641; Langelüddeke/Bresser gerichtliche Psychiatrie 4.Aufl. S. 373).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 53/84
    Die Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob zu hohe oder zu niedrige Beweisanforderungen gestellt worden sind (BayObLGZ 1983, 153/159 m.Nachw.).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 53/84
    Die Berechtigung der Beteiligten zu 2 zur weiteren Beschwerde ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG allein schon daraus, daß bereits ihre Erstbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen worden ist (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1983, 305).
  • BayObLG, 13.12.1983 - BReg. 1 Z 79/83

    Voraussetzungen für die Vergabe eines Vornamens; Anforderungen an die

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 53/84
    Die Berechtigung der Beteiligten zu 2 zur weiteren Beschwerde ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG allein schon daraus, daß bereits ihre Erstbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen worden ist (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1983, 305).
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